Screening der Prozeßqualität von stationären Rehabilitationsmaßnahmen
Die Rentenversicherungsträger haben 1994 ein umfassendes Programm zur Qualitätssicherung in der medizinischen Rehabilitation begonnen. In Anlehnung an das Konzept von Donbadian wurden dabei drei zentrale Qualitätskategorien unterschieden:
- die Strukturqualität, die sich auf die personelle und apparative Ausstattung sowie bauliche und organisatorische Elemente einer Klinik bezieht
- die Prozeßqualität, die sich auf alle Maßnahmen, die im Behandlungsverlauf unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Patienten durchgeführt – oder nicht durchgeführt – worden sind, bezieht
- die Ergebnisqualität, die das erzielte Ergebnis der Behandlung betrifft.
Im Rahmen des Qualitätssicherungsprogramms wurde durch das Hochrhein-Institut ein Verfahren zur Analyse der Prozeßqualität (Peer-Review-Verfahren) entwickelt.
In dem Peer-Review-Verfahren werden anonymisierte Entlassungsberichte aus Reha-Kliniken durch erfahrene Fachkollegen („Peers“) begutachtet.
Dazu hatten wir eine Checkliste qualitätsrelevanter Prozeßmerkmale und ein Manual entwickelt. Mit Hilfe der Checkliste soll der Peer die Qualität des im Entlassungsbericht dokumentierten Reha-Prozesses beurteilen (d.h. die Qualität von Anamnese, Diagnostik, Therapieziele und Therapie, Sozialmedizinischer Stellungnahme, Nachsorgekonzept sowie Verlauf und Epikrise). Im Manual sind die entsprechenden Beurteilungskriterien definiert (z.B. welche Angaben von einer qualitativ einwandfreien Anamnese erwartet werden).
Nach der erfolgreichen Erprobung des Verfahrens ging es in die erste Phase der Routinisierung. Dabei wurden 100 Kliniken aus sechs Indikationsbereichen (Gastroenterologie, Kardiologie, Neurologie, Onkologie, Orthopädie/Rheumatologie und Pneumologie) begutachtet. Die Teilnahme war zunächst freiwillig.
Unsere Aufgaben bestanden dabei u. a. in der:
- Erstellung ausführlicher Schulungscurricula für die sechs Indikationsbereiche
- Schulung von 140 Peers in der Handhabung von Checkliste und Manual
- Auswertung und Rückmeldung der Ergebnisse an die beteiligten Kliniken
- Vorbereitung einer zweiten Routinisierungsphase für ein obligatorisches Peer Review
- Erprobung und Optimierung der Verfahrensabläufe
- Erarbeitung möglicher Interventionsmodelle bei Qualitätsmängeln
Erwartete Qualitätsverbesserung:
- Die Peers (i.d.R. leitende Ärzte aus Rehabilitationsklinken) erwerben durch die Schulung und Gutachtertätigkeit qualifizierte Kenntnisse, die sie in ihren Kliniken einsetzen können
- Durch eine effektive und zeitnahe Rückmeldung können festgestellte Schwächen – noch vor der Einführung des obligatorischen Peer Review – korrigiert werden
- Transparenz des Verfahrens ermöglicht auch Anwendung bei Trägern und Kliniken, die nicht an dem Qualitätssicherungprogramm beteiligt sind.